Informationen zum weiteren Vorgehen an den niedersächsischen Schulen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
im Nachgang zur Bund-Länder-Runde finden Sie in den aktuellen Briefen des Kultusministers und im Exit-Plan Informationen zum weiteren Vorgehen in den niedersächsischen Schulen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Weidemann, komm. Rektor
Aktuelle Briefe des Kultusministers
Exit-Plan
Schulträger sorgt für noch mehr Sicherheit in der Zeit der Corona-Pandemie
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
es gibt sehr erfreuliche Nachrichten auch in dieser schwierigen Zeit.
Der Schulträger der Samtgemeinde Nord-Elm hat zu Beginn des neuen Schuljahres CO2-Ampeln für jeden Klassen- und Fachraum angeschafft. Damit wird der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Gehalt in der Umgebungsluft gemessen. Verschiedene Farbstufen zeigen das aktuelle CO2-Level an. Durch das Geringhalten des CO2-Gehaltes in der Raumluft und das damit verbundene regelmäßige Lüften wird das Übertragungsrisiko für das Corona Virus (SARS-CoV-2) durch Aerosole nachweislich signifikant gesenkt.
Seit dem 21.01.2022 befinden sich in allen Klassen- und Fachräumen mobile Luftfilteranlagen.
Diese Maßnahmen des Schulträgers sorgen für noch mehr Sicherheit, das Infektionsrisiko an unserer Schule so gering wie möglich zu halten.
Dafür möchte ich mich im Namen der Schule und der Elternschaft beim Schulträger recht herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Weidemann, komm. Rektor
Neuregelungen zu den Kohorten / Hofpausen und zu schulischen Veranstaltungen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die neue Corona-Landesverordnung ist in Kraft getreten. Ich möchte Sie daher über Änderungen im Schulbetrieb informieren.
Ab Montag, 15.11.2021 gilt eine Neuregelung zu den Kohorten / Hofpausen. Der Kohortenzuschnitt umfasst nun die gesamte
Schulgemeinschaft. Aus diesem Grund ergeben sich folgende neue Regelungen an unserer Schule:
1.) Morgens begeben sich die Schülerinnen und Schüler zu ihrem Anstellplatz. Nachdem sie den Ranzen abgestellt haben, dürfen sie sich frei auf dem gesamten Schulhof bewegen. In
dieser Zeit kann die Maske abgesetzt werden.
2.) Alle Schülerinnen und Schüler gehen selbstständig nach dem Klingelzeichen in die Hofpause. Im Schulgebäude ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Nach dem Verlassen des Schulgebäudes kann während der Hofpause die Maske abgesetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler können den gesamten Schulhof nutzen (keine zugeordneten Bereiche mehr).
3.) Nach dem Klingelzeichen zur Beendigung der Hofpause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihrem Anstellplatz (gekennzeichneter Bereich)
und setzen die Maske wieder auf. Die dann unterrichtende Lehrkraft holt die Klasse vom Anstellplatz ab und begleitet sie in den Klassenraum oder Fachraum bzw. in die Sporthalle.
Die Pausen finden für alle Schülerinnen und Schüler zur gleichen Zeit statt.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Weidemann, komm. Rektor
Aktuelle Formulare und Informationen
Hygienebestimmungen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
ich bitte um Kenntnisnahme des Elterninformationsbriefes. Die aufgeführten Regelungen gelten ab Dienstag, den 05.10.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Weidemann, komm. Rektor
Krankheitssymptome:
Darf mein Kind in die Schule?
Informationen zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes in den Bussen
FFP2 - Maskenpflicht ab 24.4.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beziehen sich einige Neuregelungen auch auf den ÖPNV und finden damit in den Bussen und an den Haltestellen der KVG
Braunschweig Anwendung.
Fahrgäste sind ab dem 24.4 in den Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 (an drei aufeinanderfolgenden Tagen) zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2
oder vergleichbar) verpflichtet. Dies gilt sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden
Einrichtung. Eine der FFP2-Maske vergleichbare Schutzwirkung erfüllen nur noch die Masken mit den Standards KN95 bzw. N95. Eine medizinische OP-Maske hat keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine
FFP2-Maske. Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) gilt nicht für